Das Kompetenzzentrum Cybercrime Zürich ist eine ganz besondere Staatsanwaltschaft. Auf der Website der Staatsanwaltschaften Zürich wird man aber einfach nicht schlau, was die dort machen. Wie der Name schon sagt, geht es dort um Cybercrime. Nicht etwa Cyberwar, also die digitale Kriegsführung im Internet, sondern um die Onlinekriminalität im Internet.
Die ganz besondere Staatsanwaltschaft für Cybercrime ist z.B. zuständig bei Domainstreitigkeiten. Wenn die Domainvergabestelle Switch z.B. jemanden eine Domain vergibt, der eigentlich nicht das Recht dazu hat, dann kann man beim Kompetenzzentrum Cybercrime beantragen lassen, dass diese Domain gesperrrt wird.
Der mutmassliche Straftäter wird dann von der Polizei zum Strafttatbestand des unbefugten Domainbesitzes einvernommen. Dies kann schon mehrere Stunden betragen, je nachdem, ob der Polizist das Zehnfingersystem beherrscht oder nicht.
Nach der polizeilichen Einvernahme folgt dann die Vorladung bei der besonderen Staatsanwaltschaft, eben dem Kompetenzzentrum für Cybercrime. Dort wird dann über das mögliche Strafmass entschieden. Die Domain wird nach dem Entscheid wieder dem mutmasslichen Straftäter übertragen.
Also, wenn Sie eine Domainstreitigkeit haben und den Domaininhaber bestrafen möchten, auf die Domain aber verzichten können, beantragen Sie bei den Beamten der Cybercrimepolizei die Domainsperrung. Die Kosten werden vom Staat übernommen.
Die Polizei – dein Freund und Helfer, auch bei Domainstreitigkeiten…